Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre Buchung bei Bege Apartments

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von möblierten Unterkünften (nachfolgend „Ferienwohnung“) zur Nutzung durch den Mieter im Rahmen von Kurzzeitaufenthalten.

2. Vertragsparteien, Vertragsgegenstand
Vertragspartner sind der Vermieter („Bege Apartments“) und der jeweilige Mieter. Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zu Wohnzwecken auf Zeit.

3. Nutzung der Ferienwohnung
Die Nutzung der Wohnung erfolgt ausschließlich zu privaten oder vorübergehenden geschäftlichen Aufenthalten. Eine Untervermietung, gewerbliche Nutzung oder Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Die zulässige Personenzahl ergibt sich aus der Buchung.

4. Buchung, Zahlung und Kaution
Die Buchung ist verbindlich. Die Zahlung des vollen Mietbetrags ist spätestens 7 Tage vor Anreise fällig, andernfalls kann die Buchung storniert werden. Bei Buchungen kürzer als 7 Tage vor Beginn der Buchung ist der Zahlbetrag unverzüglich zu leisten. Der Zutritt zur Unterkunft ist erst nach Eingang der Zahlung zu gewähren. Der Vermieter kann die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

5. An- und Abreise
Der Check-in ist ab 15:00 Uhr am Anreisetag möglich. Der Check-out muss bis spätestens 11:00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Eine verspätete Abreise kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

6. Hausordnung
a) Rauchen ist in der gesamten Wohnung untersagt.
b) Haustiere sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
c) Die Wohnung ist pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zu verlassen.
d) Ruhestörungen – insbesondere zwischen 22:00 und 7:00 Uhr – sind zu vermeiden.
e) Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
f) Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, den Aufenthalt fristlos zu beenden und/oder angemessene Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.

7. Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kostenfreie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weiteren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

8. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. bei höherer Gewalt, unvorhersehbarer Unbewohnbarkeit der Unterkunft oder vertragswidrigem Verhalten des Mieters. Gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.

9. Haftung

Der Vermieter haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet der Vermieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Bege Apartments beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).

Einer Pflichtverletzung vom Vermieter steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.

Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen vom Vermieter, wird dieser auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.

Der Gast ist dabei ebenfalls verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten.

Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet den Vermieter unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

Der Vermieter haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unverzüglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung gegenüber dem Vermieter eine Anzeige macht, mit der Ausnahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat.

Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Andernfalls ist eine Haftung vom Vermieter für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.

8.4 Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch den Vermieter zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für den Vermieter.

Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grundstück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestellte(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet Bege Apartments ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt werden.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

Jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch Bege Apartments sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen vom Vermieter. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 35,00€ zurückgesendet.

Der Vermieter verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über einen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.

10. Datenschutz
Die zur Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der DSGVO verarbeitet. Weitergehende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.bege-apartments.de/datenschutz.

11. Hausrecht
Der Vermieter oder ein beauftragter Dritter darf die Wohnung nach vorheriger Ankündigung betreten, z. B. zur Wartung oder bei Gefahr im Verzug.

12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – Düsseldorf.

Düsseldorf, 29.06.2025

Quelle: https://www.bege-apartments.de/de/agb